Urteile zu Garagen
- Offenbacher muss Garage aufräumen
- Karton, Fahrrad,
- Küchenzeile – in Garagen verboten!
- Garagendach darf im Einzelfall bei bereits erfolgter jahrelang unbeanstandeter Nutzung als Terrasse genutzt werden,
Garagen dürfen nicht als Dauerlager genutzt werden - Bei dauerhafter Zweckentfremdung der Garage droht Strafe
Eine Garage mit integriertem Abstellraum ist in den Maßen des § 12 Abs. 1 NBauO an der Grenze zulässig - Zur Wandfläche einer gemäß § 7 Abs 1 Nr 1 LBO (BauO BW) privilegierten Garage gehört auch eine unmittelbar vor ihrer Grenzwand befindliche Mauer