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Sammlung Garagen Urteile

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Urteil: Offenbacher muss Garage aufräumen


Von Niels Britsch

Offenbach – Kritik an der deutschen Bürokratie und gar Schmähungen und Beschimpungen von deutschen Beamten: Der Rechtsstreit um die Nutzung einer Garage in Offenbach hat für unzählige und heftige Reaktionen gesorgt. Nun hat das Verwaltungsgericht Darmstadt ein Urteil gefällt.

Der Offenbacher Klaus B. hatte gegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren der Stadt geklagt, außerdem wehrte er sich gegen ein Zwangsgeld von 500 Euro. Der Grund: Der Offenbacher hat in einer von ihm angemieteten Garage Fahrräder und Möbel gelagert. Die Bauaufsicht verweist jedoch auf die Bauordnung, wonach die Garage nur für die Unterbringung eines Autos gedacht ist – was aber im Falle der Garage von Klaus B. wegen der dort untergebrachten Gegenstände nicht möglich sei.

Die Bauaufsicht ging mit allen gesetzlich zur Verfügung stehenden Paragraphen und Verordnungen gegen diese Zweckentfremdung vor. Klaus B. wiederum klagte vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt gegen Bauaufsicht und Stadt.

Heute hat das Gericht nun die Klage von Klaus B. abgewiesen. Begründung: Garagen dienten vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen. Eine Nutzung zum Zweck der Unterstellung sei unmöglich gewesen. Die Bauaufsicht habe daher nach Auffassung des Gerichts Klaus B. zu Recht aufgefordert, die in der Garage gelagerten Gegenstände zu entfernen und „die Garage wieder zur bestimmungsgemäßen Nutzung herzurichten“.

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