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Sammlung Garagen Urteile

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Bei dauerhafter Zweckentfremdung der Garage droht Strafe

08.03.2014 | 11:30 Uhr
2014-03-08T11:30:00+01:00

Wer seine Garage ohne Genehmigung als Werktstatt nutzt, muss mit einer Strafe rechnen.
Garagen eignen sich wunderbar um dort alles zu lagern, was in Haus oder Wohnung nur im Weg rum stehen würde. Doch was viele Besitzer nicht wissen: Behördlich genehmigt sind Garagen lediglich als Stellplätze für Autos. Bei einer dauerhaften Zweckentfremdung drohen sogar Strafen.

Lager, Werkstatt oder Partyraum – Garagen
werden auf viele Arten genutzt. „Das ist aber eigentlich nicht zulässig“, erklärt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB). „Behördlich genehmigt werden Garagen lediglich als Stellplätze für Autos.“
Wer dort auch Reifen, Dachgepäckträger und Wagenheber lagert, muss sicherstellen, dass das Auto noch hineinpasst. Wird die Garage dauerhaft anders genutzt, kann das problematisch werden. Denn in diesem Fall handelt es sich um eine Nutzungsänderung. „Die muss von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden“, erklärt Reinhold-Postina. Fehlt die Genehmigung, kann die Behörde Auflagen machen, den Rückbau fordern und im Zweifel auch Strafen verhängen. (dpa)

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