Fertiggaragen und Carport Handel

Sammlung Garagen Urteile

Es gibt verschiedenste Urteile rund um das Thema Garage. Wir stellen Ihnen hier eine Auswahl der unterschiedlichsten Rechtsprechungen zusammen. Zur Suche Empfehlen wir Ihnen das Suchfeld „Benutzerdefinierte Suche“ gleich unter dem Butten“ Kostenloses Angebot Anfordern“.

Karton, Fahrrad, Küchenzeile – in Garagen verboten!

Fahrräder

 

Erlaubt oder verboten? Nicht alles gehört in die Garage

 

Gartenabfälle, Fahrräder oder ganze Küchen – oftmals wird die Garage nicht als Autostellplatz, sondern als Lagerhalle genutzt. Aber ist das rechtens? AUTO BILD hat hinter Garagentore geschaut – und fand vieles, was verboten ist!

Es gibt Garagen, in denen wurde Geschichte geschrieben. Etwa die, in der Steve Jobs Mitte der 70er den Apple-Computer erfand. Sie steht im Silicon Valley und seit Kurzem unter Denkmalschutz.

Ginge es nach deutschen Bauämtern, hätte der Mythos Garagenfirma keine Chance. Denn laut Vorschrift gehören in unsere Garagen nur Kraftfahrzeuge und Autozubehör.

Dass die Behörden hier keinen Spaß verstehen, musste Carsten Braun aus Offenbach erfahren, der erfolglos gegen die Stadt und 500 Euro Zwangsgeld klagte. Der 41-jährige Finanzberater lagerte Umzugskartons, Fahrräder und Küchenzeile dort, wo eigentlich sein Auto parken sollte. Das passte wiederum seinem Vermieter nicht, der den Missstand der Bauaufsichtsbehörde meldete.

„Die wollte mit dem Kopf durch die Wand“, resümiert Braun den Verhandlungsmarathon.

Zunächst hieß es, die Brandlast sei aufgrund der Möbel zu groß, doch das galt nicht für Kleingaragen, so Braun. Also zog man die hessische Garagenverordnung heran: Demnach dürfen „notwendige Stellplätze“ nicht zweckentfremdet werden, um den öffentlichen Straßenraum zu entlasten.

Wo Parkplätze Mangelware sind, ergibt die Forderung durchaus Sinn.

Dass es vor Brauns Haustür ausreichend Parkraum gab, spielte jedoch keine Rolle. Auch nicht, dass sein Auto mittlerweile einträchtig neben dem Hausrat stand. Das Gerümpel musste raus, wenn auch die Richterin Verständnis zeigte. „Sie hat sich zuerst gefragt, was eigentlich in der Garage ihrer Schwiegermutter steht“, sagt Braun.

Fazit: Gartenzubehör darf auf Kulanz bleiben, Fahrräder müssen an die Wand, damit ein Pkw jederzeit ungehindert ein- und ausfahren kann.

 

Hier wird Parken zum Luxus

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Schöner Parken: Luxus-Garage mit Wohlfühlfaktor

Schöner ParkenWellness-Oase für Luxusschlitten

Schickes Ambiente, klimatisierte Räume, Streicheleinheiten – im Carhotel Stuttgart wird der Parkplatz zur Luxus-Suite.

 

Luxus-Apartments Hier parkt das Auto im Wohnzimmer

Natürlich ist Carsten Braun eher Regel als Ausnahme. Ein Stichproben-Test von AUTO BILD belegt: Die Deutschen lagern illegal Farbeimer, Holzvorräte, Sportausrüstung und jede Menge Krimskrams in ihren Garagen.

Viele Autos parken derweil auf der Straße.

Nicht nur Werkbank, Hobbyraum und Modelleisenbahn können für Probleme sorgen, auch stillgelegte oder Saisonfahrzeuge bieten Streitfallpotenzial.

Steht im Mietvertrag etwa, dass Autos fahrtüchtig sein müssen, hat man laut Mieterverein schlechte Karten.

Ebenso wenig genügt es, ein betriebsbereites Fortbewegungsmittel mit einem PS einzustellen: Ein Pferd, das in Langenberg Winterquartier in einer Doppelgarage bezog, wurde zwar von Ordnungs- und Veterinäramt geduldet, doch das Bauamt zeigte keine Tierliebe.

Begründung: „In einem reinen Wohngebiet ist die Nutzung einer Garage als Stall nicht zulässig.“

Carsten Braun aus Offenbach wollte seine Garage nutzen, wie es ihm passte. Doch die Stadt verdonnerte ihn zu 500 Euro Zwangsgeld und forderte: Umzugskartons sowie Möbel müssen raus, und die Fahrräder gehören nicht vors Auto.

Da verliert der Laie im Paragrafendschungel schnell den Durchblick.

In Kleingaragen dürfen bis zu 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin in bruchsicheren Behältern auf- bewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen ist die Lagerung von Kraftstoff außerhalb des Fahrzeugs verboten, Autozubehör wie Reifen und Reparaturwerkzeug wiederum sind erlaubt. Aber bitte „keine Lagerhaltung“, wie es im Landkreis Böblingen heißt.

 

Rechtslage, Urteile Was Hausbesitzer dürfen – und was nicht!

Und das Amtsgericht München berief sich Anfang 2013 auf die „Reichsgaragenordnung“ und entschied, dass selbst Fahrräder und Kinderwagen auf Stellplätzen tabu sind, sie seien schließlich keine Kraftfahrzeuge.

Muss man fürchten, dass der Fall Carsten Braun bundesweit Schule macht? „Es gibt keinen Automatismus, dass das Urteil samt seiner Auslegung für jedes Bundesland anzuwenden wäre. Vielmehr muss dies im Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline.

Garagenpolitessen drohen jedenfalls nicht, die Behörden gehen nur Hinweisen nach. Nachdem Carsten Brauns Garage zunächst nachkontrolliert wurde, ist jetzt Ruhe eingekehrt – auch wenn sein Vermieter noch immer fleißig Beweisfotos ans Bauamt schickt.

 

Quelle:Bild.de