Fertiggaragen und Carport Handel

 

Garagen Mecklenburg-Vorpommern

Für viele Garagen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Genehmigungsfreies Bauen ohne Bauantrag:

  • • Bauvorhaben mit geringer Schwierigkeit sind, sofern diese den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, genehmigungsfrei.
    • Andernfalls greift ein vereinfachtes Bauantragsverfahren.
    • Die Grundfläche darf maximal 50 m² betragen.
    • Die Höhe darf max. 3 m betragen.
    • Die Garage darf maximal 9,00 m an insgesamt 15,00 m Grundstücksgrenze anliegen.
    • Die Gebäudehöhe (mittlere Höhe) beträgt maximal 3,00 m.
    • Bei Garagen bis 50m² sind keine Abstandsflächen notwendig.

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag:

  • • Amtlicher Bauantrag
    • Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
    • Lageplan
    • Bauzeichnung
    • Baubeschreibung
    • Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer sowie dem Namen und der Anschrift)
    • Bebauungsplan, falls vorhanden
    • Angabe der Nachbarn (Name, Adresse und Flurstück)

Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern als PDF

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Gut zu wissen

 

Eine kleine Garagengeschichte

 

Weißstörche

Wie wir Garagenhersteller und -händler wissen, bauen die Mecklenburger nicht gerne Fertiggaragen. Doch sie sind es, die Garagen am dringendsten brauchen. Denn ihre frisch geputzten Autos sind das Ziel von Weißstörchen. „So ‚patrouilliert‘ im vorpommerschen Bergholz ein Storch seit Tagen durch das Dorf und hat ‚mindestens vier Autos angegriffen und zum Teil sogar eingebeult‘, wie Bürgermeister Ulrich Kersten sagte.

Selbst die Polizei schreitet nun ein und empfiehlt, die Autos abzudecken oder in einer Garage zu verstauen. Wir lieben die Polizei seit Langem. Immerhin empfiehlt sie bei Diebstählen und Vandalismus schon immer eine Garage. Nun sind auch noch die Störche auf unserer Seite.

 

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