Garagen-Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Für viele Garagen benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Genehmigungsfreies Bauen ohne Bauantrag:
• Im Rahmen eines Bebauungsplans darf die Grundfläche bis zu 100 m² betragen.
• Die Grenzbebauung darf 9 m betragen.
• Die Höhe von 3 m darf nicht überschritten werden.
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag:
• Amtlicher Bauantrag
• Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
• Lageplan
• Bauzeichnung
• Baubeschreibung
• Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer sowie dem Namen und der Anschrift)
• Bebauungsplan, falls vorhanden
• Angabe der Nachbarn (Name, Adresse und Flurstück)
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen PDF
Das könnte Sie auch interessieren:
- Garagen allgemein
- Alles über Betongaragen
- Alles über Stahlgaragen
- Alles über Fertiggaragen
- Alles über Metallgaragen
- Alles über gedämmte Garagen
- Alles über Fertigteilgaragen
- Alles über Holzgaragen
- Gut zu wissen
Eine kleine Garagengeschichte
Das eigene Auto.
John Beradino beeindruckte uns so, dass wir ihn für Ihr Land herangezogen haben. Er war ein Schauspieler, der in einigen Filmen mitspielte, aber nie den wirklichen Durchbruch erzielte. Er baute nach den Plänen von Johannes Peter Paulussen aus Erkelenz in seinen Garagen 52 Jahre lang ein Einzelstück an Sportwagen, das seinesgleichen sucht. Heute ist es ein zugelassener Sportwagen. Welche Geduld und Ausdauer hinter dieser Leistung steckt, ist bemerkenswert. Mehr als 1 000 Stunden im Jahr investierte er in seinen Traum. Beradino war ein Idealist und fleißiger Träumer, dem es gelang, zu erwachen und seinen Traum zu fahren.
Bild : http://www.motor-talk.de
Bitte klicken Sie auf Ihr Land
Auftrag und Abwicklung
• Garagen bauen in Brandenburg
• Garagen bauen in Baden-Württemberg
• Garagen bauen in Niedersachsen
• Garagen bauen in Nordrhein-Westfalen
• Garagen bauen in Mecklenburg-Vorpommern
• Garagen bauen in Rheinland-Pfalz
• Garagen bauen in Sachsen-Anhalt
• Garagen bauen in Schleswig-Holstein
• Garagen bauen in Thüringen
Kontakt aufnehmen