Fertiggaragen und Carport Handel

 

Garagen Baugenehmigung

 
 

Für viele Garagen benötigen Sie keine Baugenehmigung.


Auf den folgenden Seiten möchten ich Ihnen einen Einblick in die Welt der Garagen geben.

Baurecht ist Ländersache somit gibt es in jedem Land unterschiedliche Bestimmungen, ab wann Sie einen Bauantrag einreichen müssen. Die Gemeinden und Kommunen haben ebenfalls noch die Möglichkeit Bebauungspläne und spezielle Gebiete, wie Stadtentwicklungsgebiete, ein zu richten die gewisse Beschränkungen aufweisen. Lassen Sie sich davon aber nicht verwirren. Baurecht ist zwar kompliziert aber glücklicherweise nicht im Garagenbau. In über 95 % der Fälle bekommen wir eine Genehmigung oder brauchen erst gar keine. Selbst wenn ein Bauantrag einmal abgelehnt worden ist, schaffen wir es noch eine Genehmigung zu erwirken. Baubehörden machen auch nicht alles richtig. Leider oder auch zum Glück, haben wir in den letzten Jahren so einiges erleben dürfen. Einiges ist ehr lustig. Als dazu geeignet zu sein, uns zur Verzweiflung zu bringen.

Garagenzeichnung

 

Eine kleine Garagen Geschichte..

Auch Behörden irren sich !

Ein sehr netter Kunde kaufte bei uns einen Garage. Mit 3 x 6 m diese ist eigentlich genehmigungsfrei in Sachsen Anhalt. Doch wollte unser Kunde auf Nummer sicher gehen und fragte seinen Nachbarn, er ist Architekt, ob er den eine Baugenehmigung brauchen würde. Klar sagte der, dass mache ich für dich. Damit begann das Drama. Der Architekt reichte einen umfangreichen Bauantrag in der Gemeinde ein, die Gemeinde hatte Nachforderungen. Sie wollten ein Schallschutzgutachten und einen Brandschutznachweis ! Es vergingen Monate. Und unser Kunde rief an und teilte uns mit, dass er die Garage nicht bauen dürfte. Sofort stornierten wir den Auftrag, natürlich kostenlos. Im Gespräch wunderte sich unser Mitarbeiter, als er die Information erhielt das die Garage nicht gebaut werden könne. Da zwar das Schallschutzgutachten und dies besagt, dass er gar kein Gutachten benötigte: ABER!!! Das Brandschutzgutachten sagte aus, dass Garagen in der Größe gebaut werden dürfen ohne eine bestimmte Brandschutzklasse, jedoch sagte es natürlich auch aus, das keine Feuerwiederstandsklasse F90 vorhanden ist. Verwirrt über diese Informationen rief unser Verkäufer unsere Statikerin an die Bauvorlageberechtigt ist, auch Sie war plötzlich verwirrt. Nach einem kurzen Telefonat mit unserem Kunden und dem Bauamt klärte sich dann doch alles auf. Was war geschehen? Der Mittarbeiter des Bauamtes hatte ganz einfach die Vorschriften für Großgaragen mit einer Fläche von über 1000,00m² herangezogen. Danach rief Sie noch den Architekten an und fragte höflichst, ob es möglich wäre sein Honorar wieder zurückzuerstatten. Immerhin hatte er ja eine Falschberatung zu verschulden. Leider musste unser Kunde die Gebühren der Behörde tragen jedoch bekam er das Geld für den Architekten und die Gutachten zurück über 4.800,00 €. Die Garage kaufte er für 3.450,00 €. Nur mal zum Vergleichen. Heuet steht die Garage.

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